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Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen und Wohneinheiten G607

Seit dem 1. Oktober 2004 gibt es Europaweit eine einheitliche gesetzliche Regelung für das Betreiben einer Gasanlage in Wohnwägen und Reisemobilen. Rechtliche Grundlage für diese sogenannte Gasprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen, bilden die folgenden Richtlinien: die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das namensgebende DVGW Arbeitsblatt G 607/EN 1949, kurz G 607.

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Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen nach G 607/EN 1949 unterzogen werden muss. Und dies mindestens alle zwei Jahren.

Die der G 607 zugrundeliegenden technischen Regeln gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die,  Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen. 

Was genau wird geprüft ? 

  • Überprüfung der Dichtigkeit der gesamten Gasanlage mittels Druckpumpe

  • Überprüfung der Funktion der Geräte

  • Test der Thermoelemente an den Geräten

  • Prüfung der technischen Bauteile wie Regler und Schläuche auf Ihren Zustand (Korrosion, Bruchstellen, Befestigung usw.)

  • Achtung: Gesetzliche Austauschpflicht nach spätestens 8 bis 10 Jahren

  • Weitere Details zur Prüfung finden Sie im DVGW Arbeitsblatt nach G 607

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Klarstellung

G607 und Hauptuntersuchung 

Die neue HU-Richtlinie vom 31.12.2019 (Verkehrsblatt 24/2019 Nr. 176) setzt die Bewertung einer fehlenden oder ungültigen G 607-Bescheinigung als Mangel im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) vorübergehend aus. Der Caravaning Industrie Verband e.V., der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. sowie der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. weisen mit dieser Fachinformation darauf hin, dass die Prüfung der Gasanlage von Wohnmobilen gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 weiterhin zulässig ist. Sie empfehlen, diese Prüfung wie bisher alle zwei Jahre vor allem aus Sicherheits- und versicherungsrechtlichen Gründen durchzuführen.

Flüssiggasanlage wird im Rahmen der HU weiterhin beurteilt

Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) werden u. a. die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der Bauvorschriften eines Kraftfahrzeugs bzw. Anhängers geprüft. Konkretisiert werden die Anforderungen durch die Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29 Anlagen VIII und VIIIa StVZO (HU-Richtlinie). Seit 2018 wird gemäß der HU-Richtlinie Anlage 2 Nr. D 6.1.3 b) eine fehlende oder nicht mehr gültige Flüssiggasanlagenprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 als erheblicher Mangel eingestuft. Erhebliche Mängel führen gemäß StVZO Anlage VIII Nummer 3.1.4.3 dazu, dass die HU-Prüfplakette nicht erteilt werden darf. Die am 31. Dezember 2019 im Verkehrsblatt erschienenen HU-Richtlinie setzt die Mangelbewertung einer fehlenden oder ungültigen Flüssiggasanlagenprüfung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend aus. Somit ist eine positive Prüfung nach G 607 während dieses begrenzten Zeitraums keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU. Als Grund führt die HU-Richtlinie vom 31.12.2019 an, dass die so genannte „messtechnische Rückführung“ (Kalibrierung) der eingesetzten Geräte entsprechend der Qualitätsüberwachung der HU gemäß Richtlinie 2014/45/EU nicht garantiert sei. Dies bezieht sich auf den Einsatz bislang nicht kalibrierbarer Geräte zur Dichtheitsprüfung bei der G 607-Prüfung. Während der vorübergehenden Aussetzung der Mangelbewertung bis zum 01.01.2023 sollen die Anforderungen an die verwendeten Messgeräte konkretisiert werden.

Flüssiggasanlage wird im Rahmen der HU weiterhin beurteilt

Unberührt von der Aussetzung dieses Untersuchungskriteriums muss im Rahmen der Hauptuntersuchung nach HU-Richtlinie Anlage 2 Nr. D 6.1.3 f) bis Nr. D 6.1.3 h) weiterhin der Zustand der Flüssiggasanlage der Heizung bewertet werden. Unzulässige, beschädigte oder mangelhaft befestigte Teile der Flüssiggasanlage gelten auch weiterhin als erheblicher Mangel und führen zum Nichtbestehen der Untersuchung. Um dem vorzubeugen, sollten Verbraucher vor der HU weiterhin die G607-Prüfung durchführen lassen. Das wurde auch vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schriftlich bestätigt.

Empfehlung an die Fahrzeughalter und Fahrer von Caravan oder Wohnmobilen

Die Prüfung der Flüssiggasanlage in privat genutzten Fahrzeugen zu Wohnzwecken nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 wird seit 1976 durchgeführt. Die Prüfung ist als Nachweis der Sicherheit und Dichtheit der Anlagen etabliert und hat sich bewährt.

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