Was ist eine UVV-Prüfung ?
UVV steht für Unfall-Verhütungs-Vorschrift und ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften.
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammenfassend geregelt.
Was passiert bei einer UVV-Prüfung ?
Arbeitsmittel, bei denen Abnutzung (Verschleiß) oder andere schädigende Einflüsse eine Gefährdung von Arbeitnehmer/innen hervorrufen können, sind wiederkehrend zu überprüfen auf:
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Zustand von verschleißbehafteten Komponenten
(z.B. Bremsen, Kupplungen, Rollen, Räder und Tragmitteln) -
Einstellung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Sicherheitseinrichtungen
(z.B. Lastkontrolleinrichtungen, Bewegungsbegrenzungen) -
Funktion sicherheitsrelevanter Bauteile
(z.B. Schalteinrichtungen, Notausschaltvorrichtungen, Warnrichtungen, Verriegelungen) -
Eignung des Arbeitsmittels (Kran, Gabelstapler), mit dem z.B. ein Arbeitskorb gehoben wird
Welche Arbeitsmittel prüfen wir ?
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UVV Prüfung für Flurförderzeuge
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UVV Prüfung für Hubarbeitsbühnen & Hebebühnen
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UVV Prüfung für Kraftbetriebene Tor & Türen
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UVV Prüfung für Kräne, Mobil Kräne & Decken Kräne
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UVV Winden, Hub- und Zuggeräte
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UVV Hydraulische Pressen
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UVV Lastaufnahme-, Anschlag- & Hebemittel