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Was ist eine Hauptuntersuchung (HU) ?

Die HU ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Definiert ist sie als eine "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile", bei der das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO beurteilt wird.

Unter dem Auto

Stellt ein Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder vorgeführt (Nachprüfung) werden. Achtung: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine neue HU gemacht werden.

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Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter, eine HU wird durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhält der Fahrzeugschein des Kunden, den Prüferstempel und ein Namenszeichen und die Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Sie zeigt gleichzeitig Jahr und Monat (durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar) der nächsten fälligen HU.

Was bieten wir Ihnen ?

  • Hauptuntersuchung § 29 StVZO

  • Änderungsabahme § 19.3 StVZO

  • Oldtimer Gutachten § 23 StVZO

  • Tempo 100 Km/h für Wohnwägen

 HU-Berich verloren ?

Ihr Fahrzeug wurde in der Vergangenheit bei der KÜS untersucht, Sie finden aber den HU-Bericht nicht? Kein Problem! Sie können über die Bundes Geschäftsstelle eine Berichts Kopie anfordern.

 Reifenrechner

Der Reifenrechner hilft Ihnen bei der Auswahl der richtigen Bereifung für Ihr Fahrzeug.

Welche Feinstaub­plakette erhält Ihr Fahrzeug? Der Online Rechner  hilft Ihnen sofort weiter.

Dürfen Sie mit Ihrem Gespann Tempo 100 fahren? Der Kombinations­rechner für Tempo 100 mit Anhänger gibt Auskunft.

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